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Ein Beitrag von Christian Sahle.
Im Vertrieb geht es immer um Daten – und damit auch um Datenschutz. Es geht dabei nicht nur um zu schützende Kundendaten, sondern auch um wichtige Daten des Unternehmens: Beispielsweise Pläne, Zeichnungen und Rezepturen. Auch wenn Kommunikation im Vertrieb alltäglich ist, so ist schon entscheidend, was, wann und mit wem Sie Daten austauschen. Erst recht dann, wenn Sie kündigen wollen oder bereits gekündigt haben. Passen Sie also auf, dass Sie nicht versehentlich interne Daten zum Abschied klauen. Denn nur, weil Sie diese beispielsweise mal im CRM-System erfasst haben, können Sie nicht einfach damit das machen, was sie wollen.
Mal eben ein paar Daten mitnehmen
Wer kündigt, fragt sich schnell, wie er bzw. sie sich vielleicht noch schnell einen Vorteil verschaffen kann. Gerade dann, wenn Sie vorhaben, innerhalb der Branche zu wechseln, wird Ihr Arbeitgeber schon besonders aufmerksam beobachten, was Sie gerade tun. Vielleicht werden auch schon Ihre Emails und Telefonate an Ihre Kollegen weitergeleitet, weil man dort befürchtet, Sie verhalten sich nicht mehr so loyal, wie gewohnt.
Haben Sie also die Idee, Interna Ihres Arbeitgebers auf ein eigenes oder fremdes E-Mailkonto zu transferieren, gibt es Gesetze und Verträge, die Ihnen aus Ihrem Datendiebstahl schnell einen Strick drehen, denn es gilt auch das Recht für Reisende und Außendienstmitarbeiter.
- Verstoß gegen den Arbeitsvertrag, in welchem meist explizit die Geheimhaltung von geschäftlichen Daten geregelt ist.
- Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, sobald unberechtigt personenbezogene Daten weitergegeben werden.
- Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
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Verstoß gegen den Datenschutz kann ein Straftatbestand sein
Wenn Sie auf die Idee kommen, Ihre Projektdaten, Kundenlisten, Kalkulationen oder Zeichnungen vom alten Unternehmen auf Ihren privaten Account zu bringen, oder dem neuen Unternehmen als Präsent geben möchten, ist dies meist keine gute Idee. Denn unter Umständen ist dies ein Straftatbestand, der Sie schadensersatzpflichtig machen kann.
Mögliche Konsequenzen:
- Sie verlieren Ihren Kündigungsschutz bzw. die Kündigungsfristen und können fristlos gekündigt werden. Ab diesem Tag erhalten Sie dann keine Bezüge mehr.
- Damit verlieren Sie ggf. auch den Anspruch auf eine Abfindung.
- Sie könnten eine Sperre beim Arbeitsamt bekommen, da ein vertragswidriges Verhalten zu Ihrer Kündigung geführt hat.
- Sie können strafrechtlich belangt werden, wenn Sie gegen das Datenschutzgesetz oder das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen verstoßen haben.
- Sofern ein Schaden entsteht und dieser messbar ist, können Sie gegenüber Ihrem alten Unternehmen schadensersatzpflichtig werden.
- Sie verwirken sich unter Umständen ein gutes Arbeitszeugnis.
- Sie könnten in Ihrer Branche als „Persona non grata“ gehandelt werden, da Sie als nicht vertrauenswürdig gelten.
Wollen Sie das? Sicher nicht. Also Finger weg von Kundendaten und Geschäftsinternas. Denn der Gedanke „Das sind doch meine Daten, Kunden, Projekte! Ich kann damit machen, was mir gefällt!“ ist falsch.
Gehen Sie davon aus, dass Sie kontrolliert werden
Haben Sie Ihrem Arbeitgeber schriftlich bestätigt, dass Sie Ihre IT-Geräte ausschließlich für den dienstlichen Gebrauch nutzen, darf Ihr Arbeitgeber auch Ihren E-Mail-Verkehr speichern und kontrollieren. Schließlich archiviert und kontrolliert Ihr Arbeitgeber ja nur geschäftliche Prozesse, da Sie ja explizit auf die private Nutzung verzichtet haben.
Es ist also kein Spaß oder „Kavaliersdelikt“, wenn Sie ihre laufenden Projektinfos und Kundenlisten von einem Unternehmen zum anderen trägen. Auch wenn Sie denken „Das stört doch niemanden“, „Es wird schon nicht auffallen“ oder gar „Das geschieht denen Recht, ich wurde ja auch nicht gut behandelt“.
Das Risiko, dass dieses Verhalten vom Arbeitsgericht landet und Ihnen viel Geld und vielleicht die guten Aussichten auf einen guten neuen Job kosten könnte, sollten Sie also zuvor gut abwägen.