Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsgestaltung
1.1 Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und Oliver Schumacher über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und / oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.
1.2 Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen von Oliver Schumacher, die den Verträgen beigefügt werden.
1.3 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen von Oliver Schumacher, soweit vereinbart, haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
2. Leistungen von Oliver Schumacher
2.1 Oliver Schumacher erbringt seine Leistungen selbst. Wer also Oliver Schumacher bucht, bekommt ihn auch – und keine (freien) Mitarbeiter.
2.2 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Dienstleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Oliver Schumacher im Einzelnen festgelegt.
2.3 Oliver Schumacher erbringt seine Leistungen in Form von Trainings, Vorträgen und Beratungen vor Ort oder digital, je nachdem, was vereinbart worden ist.
2.4 Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern nach Seminaren, Trainings oder Workshops findet nicht statt, außer sie wurde vorab schriftlich vereinbart.
3. Honorare und Kosten
3.1 Das Erstgespräch ist kostenlos.
3.2 Ein Tageshonorar für ein Training oder ein Coaching wird nur dann berechnet, wenn auch ein Tag dafür aufgewendet worden ist. Kosten für Vor- und/oder Nachbereitung werden nicht berechnet, außer sie wurden vorab vereinbart.
3.3 Für Vorträge, Seminare, Trainings, Verkaufsbegleitungen und Workshops wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.
3.4 Extra Kosten für beispielsweise Teilnehmerunterlagen werden nicht in Rechnung gestellt.
3.5 Für Seminare, Trainings, Workshops oder Vorträgen an Sams- oder Sonntagen wird kein Zuschlag berechnet.
3.6 Alle Leistungen gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.7 Rechnungsstellung ist nach Leistungserbringung. Die Rechnung ist 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig.
3.8 Wird ein Seminar, Training, Workshop oder Vortrag vom Auftraggeber storniert, so wird einfach ein neuer Termin zur Durchführung vereinbart. Sollte ein Termin häufiger wie einmal verschoben werden, so hat Oliver Schumacher das Recht, sein Honorar zu berechnen.
4. Sicherung der Leistungen
4.1 Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht der von Oliver Schumacher erstellten Unterlagen an. Gleiches gilt für Ton- oder Bildaufzeichnungen seiner Trainings- oder Vortragsarbeit. Eine Vervielfältigung / Verwendung und / oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
4.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und / oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Das von Oliver Schumacher vorbereitete Material wird den Teilnehmern des Trainings / Seminars vom Auftraggeber nach Maßgabe der Bestimmungen der Ziffer 4.1 zur Verfügung gestellt.
4.3 Der Auftraggeber informiert Oliver Schumacher vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.
4.4 Sollen Teile des Trainingskonzepts und / oder der Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist Oliver Schumacher der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen. Hinzugezogene Dritte werden als Verrichtungsgehilfen von Oliver Schumacher tätig, nicht als Erfüllungsgehilfen.
4.5 Oliver Schumacher verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages. Der Auftraggeber und Oliver Schumacher verpflichten sich, über das vereinbarte Honorar und alle sonstigen Inhalte aus dieser Vereinbarung Stillschweigen zu bewahren.
4.6 Oliver Schumacher ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.7 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung von Oliver Schumacher wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von ihm nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Veranstalter unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, einen Ersatzreferenten zu verpflichten oder einen Ersatztermin zu benennen. Bei kurzfristigen Ausfällen besteht seitens des Veranstalters keine Ersatzpflicht.
5. Allgemeine Bestimmungen
5.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Oliver Schumacher unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen als dann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
5.2 Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich Deutsches Recht.
5.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und Oliver Schumacher oder aus diesen Geschäftsbedingungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Oliver Schumacher. Dies gilt ebenfalls, falls
a) der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder
b) der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.