Recht: Reisende und Außendienstmitarbeiter

Symbolbild Recht für Reisende und Außendienstmitarbeiter: Ein Richterhammer.

Wer Verkäufer als Angestellte beschäftigt, die im Außendienst tätig sind (die juristisch richtige Bezeichnung für diese Vertriebler lautet ja Reisender bzw. Reisende), sollte natürlich auch im Bereich Recht alles richtig machen. Nachfolgend liste ich typische Rechtsthemen auf, die hauptsächlich zu Rechtstreitigkeiten aufgrund unterschiedlicher Auslegung des Vertriebsrechts zwischen Arbeitgeber und Reisende bzw. Außendienstmitarbeiter führen. Die Übersicht soll Ihnen helfen, an relevante Rechtsthemen für Ihren Vertrieb zu denken, damit eine möglichst sorgenfreie oder zumindest klare Situation zwischen Ihnen als Arbeitgeber und Ihren Mitarbeitern im Vertrieb herrscht.

Recht im Vertragswesen: Arbeitgeber vs. Reisende

  • Arbeitsvertrag: Dieser klärt in der Regel folgende Punkte: Aufgabenbereich bzw. Tätigkeitsbeschreibung, Pflichten des Arbeitnehmers, Pflichten des Arbeitgebers, Gehaltsregelung, Sonderzuwendungen, Ersatz von Auslagen, Wettbewerbsverbot, Arbeitszeit, Verhalten bei Arbeitsverhinderung, Urlaub, Dauer des Arbeitsverhältnisses, Kündigungsklausel, Sonstiges.
  • Kfz-Überlassungsvertrag: Dieser regelt meist: Private Nutzung, Kosten für Versicherung und Betriebskosten, Pflege und Wartung, Fahrtenbuch, Führerscheinbesitz, Haftung bei Schäden, Überlassung des Fahrzeugs an Dritte, Rückgabe des Fahrzeugs
  • Inkassovollmacht
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Rechtsstreitigkeiten: Arbeitgeber vs. Reisende

Folgende Interpretationen bzw. Auslegungen führen oft zu Konflikten:

  • Berechnung des Ausgleichsanspruchs
  • Höhe der Abfindung
  • Provisionsanspruch, beispielsweise durch unklare Verkaufsgebiete
  • Provisionsrückforderungen
  • Kündigung, insbesondere Einhaltung der Kündigungsfrist sowie Vollmacht zur Kündigung
  • Definition, ob ein Dienstreiseunfall oder ein Wegeunfall vorliegt
  • Arbeitszeit, auch bei Reisetätigkeiten an gesetzlichen Feiertagen
  • Wettbewerbsverbot während und nach dem Arbeitsverhältnis
  • Zuteilung eines Verkaufsbezirks bzw. Veränderung des Verkaufsbezirks
  • Feiertagsvergütung, speziell bei Reisenden und Mitarbeitern im Außendienst, die Provision und Prämien bekommen
  • Versetzung, beispielsweise vom Außendienst in den Innendienst oder andersherum
  • Schadenersatz wegen Diskriminierung, beispielsweise bei der Einstellung neuer Mitarbeiter für den Vertrieb und Verkauf
  • Grenzen des Direktionsrechts
  • Vergütung von Mehrarbeit, beispielsweise durch Veranstaltungen nach Feierabend oder an Wochenenden
  • Aufwandsentschädigungen
  • Wann darf das Firmenfahrzeug nach der Kündigung wieder entzogen werden?
  • Zeugnisausstellung und Zeugnisformulierung

Der Betriebsrat ist beispielsweise einzubinden bei

  • Auswahl und Einsatz von Testverfahren zur Auswahl von Bewerbern nach §94 Abs. 1 BetrVG
  • Kontrolle der Arbeitszeit durch technische Geräte, beispielsweise Installation eines Fahrtenschreibers nach §87 Abs. 1 Ziff. 6 BetrVG
  • Ausgestaltung von Provisions- und Prämiensystemen nach §87 Ziff. 10 und 11 BetrVG
  • Versetzung des Außendienstmitarbeiters in ein anderen Verkaufsbezirk nach §95 Abs. 3 BetrVG
  • Verkaufswettbewerbe nach §87 Abs.1 Nr. 10 BetrVG

Recht der Kündigung: Arbeitgeber vs. Reisende

  • Abwerbung von Kollegen für ein anderes Unternehmen zu arbeiten
  • Falsche Angaben bei der Arbeitszeit
  • Falsche Angaben in der Spesenabrechnung
  • Falsches Verhalten gegenüber der Kundschaft
  • Entzug des Führerscheins
  • Annahme von Schmiergeldern
  • Nutzung des Firmenfahrzeugs für nicht erlaubte Privatfahrten
  • Verletzung der Verschwiegenheitspflicht und Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot
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